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Metformin gilt schon seit Längerem als Medikament der Wahl, vor allem bei Typ-2-Diabetes und Übergewicht, wenn sich die Blutzuckerwerte durch Ernährung und Bewegung nicht ausreichend bessern lassen. Für die Anwendung in der Schwangerschaft war das Arzneimittel aber bisher nicht zugelassen. Frauen mit Typ-2-Diabetes, die vor ihrer Schwangerschaft mit Metformin behandelt wurden, sollten bei Kinderwunsch, also rechtzeitig vor der Empfängnis, auf Insulin umgestellt werden. Nur selten wurde bisher bereits Metformin auch in der Schwangerschaft eingesetzt: „Nur in ausgewählten Fällen, insbesondere bei der Notwendigkeit der Gabe von hohen Insulindosen“, so Professor Dr. Michael Hummel, von der Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Schwangerschaft der Deutschen Diabetes Gesellschaft. Patientinnen mussten aber darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen sogenannten „Off-Label-Use“ handelt, also dass noch keine Zulassung für Schwangere vorliegt. Das hat sich nun geändert.

Zulassungserweiterung für drei bestimmte Metformin-Präparate

Drei bestimmte Metformin-Präparate haben kürzlich eine Zulassungserweiterung erhalten und dürfen nun auch Schwangeren verschrieben werden, wenn sie ihren Typ-2-Diabetes schon vor der Schwangerschaft damit behandelt hatten.

Grundlage der Zulassung ist eine größere finnische Studie. Im Zeitraum zwischen 2004 und 2016 wurden Schwangerschaften beobachtet, bei denen die Mütter aufgrund von Typ-2-Diabetes oder Schwangerschaftsdiabetes mit Insulin (5273 Schwangerschaften), Metformin (3967 Schwangerschaften) oder einer Kombination aus beiden (889 Schwangerschaften) behandelt wurden. Die Frauen und Kinder wurden 11 Jahre nachbeobachtet. Es zeigte sich, dass die Behandlung mit Metformin in der Schwangerschaft kein erhöhtes Risiko für angeborene Fehlbildungen birgt.

Die Entscheidung wird weiterhin individuell getroffen

Auch wenn die Einnahme von Tabletten vermutlich vielen betroffenen Schwangeren angenehmer erscheint als Insulinspritzen: Welche Behandlungsform im Einzelfall am sinnvollsten für Mutter und ungeborenes Kind ist, entscheidet immer die behandelnde Diabetologin oder der Diabetologe gemeinsam mit seiner Patientin.

Wichtig zu wissen: Die Zulassungserweiterung gilt nicht für Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) – eine Diabetesform, die erst während der Schwangerschaft auftritt und gewöhnlich mit der Geburt wieder verschwindet. Er wird weiterhin mit Insulin behandelt, falls Medikamente nötig sind.

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