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Gesetzlich Versicherte mit Aortenaneurysma können künftig eine unabhängige ­zweite ärztliche Meinung einholen, wenn ­ihnen zur Operation der krankhaft erweiterten Hauptschlagader geraten wird. Die Neuregelung des Gemeinsamen Bundesausschuss wird voraussichtlich im Sommer 2024 umgesetzt. Die OP soll verhindern, dass die Aorta reißt – eine lebensbedrohliche Situation, die oft mit dem Tod endet. Doch auch geplante chirurgische Eingriffe bergen Risiken. Häufig genügt es, die Patientin oder den Patienten regelmäßig zu untersuchen und dabei den Zustand der ­Aorta zu überprüfen.


Quellen:

  • Gemeinsamer Bundesausschuss: Operation von Aortenaneurysmen:, Versicherte können künftig unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen. https://www.g-ba.de/... (Abgerufen am 26.01.2024)