Logo der Apotheken Umschau

Sollten wir für unsere Kreuzfahrt eine ­Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Henriette Neubert, Versicherungs-Expertin von finanztip.de berät:

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Reiserücktrittskosten, wenn Sie krankheitsbedingt nicht verreisen können. Und auch, wenn Sie zu Hause bleiben müssen, weil Ihre Wohnung durch ein Feuer stark beschädigt wurde, Sie vor Gericht geladen werden oder nahen Angehörigen etwas passiert.

Bei teuren Reisen wie Kreuzfahrten kann eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein. Für vollständigen Versicherungsschutz sollte auch der Reiseabbruch mitversichert sein. Dann zahlt die Versicherung, wenn Sie bereits auf Reise sind und zurückmüssen.

Wichtig ist, dass Sie vor Vertragsabschluss Angebote vergleichen, da die Beiträge je nach Urlaubsziel und Ihrem Alter stark schwanken können. Schauen Sie dabei nicht nur auf Verträge, die eine einzelne Reise absichern. Auch bei nur einem Urlaub im Jahr kann sich ein Jahresvertrag unter Umständen lohnen.


Quellen:

  • Neubert H: Gut gewappnet bei Reiseabbrüchen, Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung. online: https://www.finanztip.de/... (Abgerufen am 17.04.2024)