Logo der Apotheken Umschau

Sandra Duy, finanztip.de Expertin für energetische Sanierung:

Eine Pflicht zum Heizungstausch besteht nur, wenn man noch ganz alte Heiztechnik im Keller stehen hat, nämlich einen sogenannten Standardtemperaturkessel. Dieser muss nach spätestens 30 Jahren ausgetauscht werden – so schreibt es das Gebäudeenergiegesetz vor. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wer spätestens im Januar 2002 sein eigenes Haus bezogen hat, muss auch einen alten Kessel nicht austauschen. Diese Verpflichtung geht an die nächsten Eigentümer über, die dann innerhalb von zwei Jahren die Heizung austauschen müssen. Alle anderen Kesselarten, etwa Niedertemperaturkessel und Brennwerttechnik, können so lange betrieben werden, bis sie irreparabel kaputtgehen. Spätestens bis Ende 2044 sollen aber alle Anlagen, die rein mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas beheizt werden, außer Betrieb genommen werden. Für neue Heizungen gelten seit Anfang 2024 neue Anforderungen: Jede neu eingebaute Heizung muss zu einem Anteil von mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das ist unter anderem bei Wärmepumpen, Pelletheizungen und einem Fernwärmeanschluss der Fall. Auch Hybridsysteme, etwa aus Gasheizung und Wärmepumpe, können sich eignen.


Quellen: