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Um zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, müssen Angestellte ihr Bruttoarbeitseinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 66 600 Euro (Stand 2023) senken. Darunter sind sie wieder in der GKV versicherungspflichtig.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Einkommen zu reduzieren. Zum Beispiel, indem Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Teilzeitarbeit vereinbaren. Sie können auch einen Teil des Einkommens in eine betrieb­liche Altersvorsorge umwandeln. In diese ­können Sie bis zu 3504 Euro (Stand 2023) im Jahr sozialabgabenfrei einzahlen. Auch mit einem Arbeitszeitkonto lässt sich ein Teil des Gehalts aufsparen. Ein letzter Ausweg ist: sich für mindestens einen Monat arbeitslos melden und Arbeitslosengeld 1 beantragen. Arbeitslose sind automatisch in der GKV ­versichert.

Wer zurück in die GKV will, sollte mit der Entscheidung nicht zu lange warten. ­Ab dem Alter von 55 Jahren ist es kaum noch möglich.