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Wer in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung ist, hat Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie seiner Patientenakte. Das hat der Europäische ­Gerichtshof entschieden und mit seinem Urteil der nationalen gesetzlichen Regelung in Deutschland widersprochen. Die bereitgestellten Unterlagen müssen vollständige Informationen zu Diagnosen, Untersuchungsergebnissen und Befunden enthalten. Das sei nötig, damit Patientinnen und Patienten ihre Akte verstehen und auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen könnten, begründet das Gericht seine Entscheidung.


Quellen:

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung : Europäischer Gerichtshof: Patienten müssen erste Kopie der Patientenakte nicht bezahlen. Online: https://www.kbv.de/... (Abgerufen am 05.12.2023)
  • Gerichtshof der Europäischen Union: Schutz personenbezogener Daten: Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten. Online: https://curia.europa.eu/... (Abgerufen am 05.12.2023)