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Eltern, die selbst auf Social Media aktiv sind, kennen den Moment: Man hat ein echt süßes Foto vom Kind geschossen und würde es am liebsten mit allen teilen. Zum Beispiel auf Instagram, Facebook oder im Whatsapp-Status. Die einen tun es, weil das Kind nun mal zur eigenen Lebensrealität gehört. Weil vielleicht sowieso nur Freunde folgen oder die Reichweite nicht so groß ist. Die anderen verkneifen sich das Posting. Aus Angst vor Kritik oder den möglichen Folgen für das Kind.

BKA warnt vor Kinderfotos im Netz

Der Drang, private Schnappschüsse unserer Kids mit der ganzen Welt zu teilen, ist mehr als menschlich. „Kinderfotos sorgen für Aufmerksamkeit, Anerkennung, Wertschätzung. Danach sehnen sich viele Eltern, weil sie damit für den anstrengenden Familienalltag belohnt werden. Natürlich sind sie auch stolz auf ihre Kinder“, erklärt die Kommunikationswissenschaftlerin Dr. Bianca Kellner-Zotz. Heutzutage seien die sozialen Medien schon so fester Bestandteil unseres Alltags, dass oft gar nicht mehr hinterfragt werde, welche Gefahren die Selbstinszenierung dort eigentlich mit sich bringt.

Das Bundeskriminalamt warnt ziemlich deutlich: „Kinderbilder gehören nicht ins Netz!“ Wenn Fotos und Videos in die falschen Hände geraten, kann niemand mehr kontrollieren, was anschließend mit ihnen passiert. Und: Aufnahmen können immer manipuliert werden. Frei verfügbare Kinderbilder können sexualisiert und zu computeranimierter Kinderpornografie umgearbeitet werden, die pädokriminelle Täterinnen und Täter im Darknet verbreiten.

Eltern bestimmen über die Veröffentlichung von Kinderfotos

Nicht nur in den Kommentaren, auch außerhalb des Internets – zum Beispiel auf dem Schulhof – kann sich über bestimmte Fotos lustig gemacht werden. Wenn Gruppenfotos vom Spielplatz, Kindergeburtstag oder Fußballverein von anderen veröffentlicht werden, darf man klar äußern, wenn man damit nicht einverstanden ist, an das Problembewusstsein appellieren und die Löschung verlangen.

Das ist klar geregelt. „Grundsätzlich bestimmen Eltern über die Veröffentlichung der Bilder ihrer Kinder. Bei der Veröffentlichung der Bilder von fremden Kindern muss man deren Erlaubnis einholen beziehungsweise die Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten“, erklärt die Juristin und Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt Cornelia Holsten.

Das sagt das Gesetz

In der Europäischen Union wurden die Kinderrechte im Sinne eines Selbstbestimmungsrechts sogar gestärkt: Kinder ab 13 Jahren haben einen eigenen unmittelbaren Anspruch auf die Löschung ihrer Fotos. In Deutschland ist das in der Datenschutzgrundverordnung gesetzlich geregelt. Vorsicht ist auch bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der sozialen Netzwerke geboten. Nutzt man Instagram, Tiktok und Co., stimmt man diesen AGB automatisch zu – und überträgt den Social Networks so die Rechte an den hochgeladenen Inhalten. Gleichzeitig sind die Plattformen verpflichtet, illegalen Content zu entfernen und ihre Nutzenden besser zu schützen. Das legt der Digital Service Act fest, der seit dem 17. Februar 2024 EU-weit gilt.

Erst nachdenken, dann posten

Doch was tun, wenn ein Foto bereits im Internet gelandet ist? Das Netz vergisst nichts. „Mit Geduld, Hartnäckigkeit oder auch professioneller Hilfe, die verschiedene Dienstleister kostenpflichtig im Internet anbieten, kann man mitunter die Sichtbarkeit stark einschränken. Mit etwas Glück kann man so eine komplette Entfernung erreichen. Darauf sollte man sich aber niemals verlassen“, so Juristin Holsten. Tipps für einen verantwortungsvollen Umgang mit Social Media hat Martin Müsgens von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz in Bonn: „Think before you post! Auf keinen Fall Bilder vorschnell und unreflektiert aus der Situation heraus öffentlich posten. Je größer die mögliche Reichweite ist, desto wichtiger ist es, dass sich auf dem Foto keine zu privaten Details befinden oder ein Rückschluss auf Adresse, Schule, Kindergarten oder Wohnort möglich ist.“ Als Schutz vor Impuls-Uploads heraus empfiehlt er, sich genau zu fragen, wie man sich selbst fühlen würde, wenn man Aufnahmen von sich im Internet oder auf den Handys fremder Personen finden würde.

Ab wann ein Smartphone fürs Kind?

Die Initiative „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht“ empfiehlt ein eigenes Smartphone erst mit etwa 12 Jahren, wenn die Kinder reif genug sind, um die Gefahren des Internets zu kennen. Bei bereits medienerfahrenen Kindern müssen soziale Medien wie Instagram, Tiktok und Co. nicht gleich komplett verboten werden. Das Mindestalter des Dienstes sollte aber beachtet werden – bei Tiktok und Instagram liegt es zum Beispiel bei 13 Jahren. Und: Laut Experte Martin Müsgens sind frühzeitige und altersgerechte Gespräche in der Familie über Social Media essenziell.