So finden Sie eine legale "24-Stunden-Betreuung"
Gleich vorweg: Am Begriff "24-Stunden-Pflege" ist eigentlich alles falsch. Die Frauen aus Osteuropa sind meistens keine gelernten Pflegekräfte, und 24 Stunden darf bei uns zu Recht niemand arbeiten. Besser spricht man von Haushaltshilfen oder Betreuungskräften.
Wie viel kostet mich das? Übernimmt die Kasse die Kosten?
- Eine "24-Stunden-Betreuung" zahlt die Kasse nicht. Wer pflegebedürftig ist, bekommt Pflegegeld – damit können Sie zumindest einen kleinen Teil der Kosten decken. Es beträgt je nach Pflegegrad zwischen 300 und 900 Euro.
- Für eine Betreuungskraft zahlt man ca. 2.000 bis 2.500 Euro im Monat. Für die Kräfte gilt der Mindestlohn. Dazu kommen freie Unterkunft und Essen, bei einer Vermittlungsagentur zahlt man zusätzlich Provision.
- Einige Agenturen und ausländische Dienstleister werben damit, dass die Betreuung durch Steuervorteile und Leistungen der Pflegekasse (wie z.B. Verhinderungspflege) günstiger würde. Achtung: Steuervorteile kann nur geltend machen, wer im Alter auch Steuern zahlt. Außerdem rechnen nicht alle Pflegekassen Verhinderungspflege durch ausländische Betreuungskräfte ohne Probleme ab. Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale rät: "Rechnen Sie nur mit dem Pflegegeld und dem Rest als Eigenanteil, dann gibt es keine Enttäuschungen."
Wie finde ich eine Betreuerin?
- Meist läuft die Suche über Vermittlungsagenturen in Deutschland. Sie stellen den Kontakt zu Betreuungskräften aus Osteuropa her. Häufig sind das Frauen. Sie arbeiten zwar in Deutschland, sind aber im Heimatland bei Dienstleistern angestellt. Welche davon seriös sind, ist schwer zu überblicken.
- Über Mundpropaganda oder Annoncen kann man auch selbstständige Betreuungskräfte finden. Davon rät die Verbraucherzentrale allerdings ab: Die Gefahr von Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit ist groß.
- Sicher, aber bürokratisch ist es, die Kraft selbst anzustellen. Dann ist man ein richtiger Arbeitgeber: mit Vertrag, Lohn, Sozialversicherungsbeiträgen. Ohne Anwalt oder Steuerberater ist das für den Laien kaum machbar. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung vermittelt legale Betreuungskräfte für dieses Modell.
Wie erkennt man unseriöse Agenturen?
- Verlassen Sie sich nicht zu sehr auf Erfahrungsberichte im Internet.
- Bestehen Sie auf einem persönlichen Vorgespräch, lassen Sie sich mehrere Betreuerinnen vorschlagen, und telefonieren Sie mit ihnen. Hat eine Agentur keine Büroadresse und die Mitarbeiter sprechen kaum Deutsch, ist das ein schlechtes Zeichen. Zumindest unter der Woche sollte ein Koordinator erreichbar sein, falls es Probleme gibt.
- Erkundigen Sie sich unbedingt nach einer A1-Bescheinigung – einer Bestätigung, dass Steuern und Sozialabgaben im Heimatland gezahlt werden. Machen Sie eine Kopie davon.
- Holen Sie drei bis fünf Angebote ein, und vergleichen Sie die Verträge. Sind die Kosten zusammen aufgelistet oder über mehrere Seiten verstreut? Es muss klar sein, ob zum regulären Preis noch Fahrtkosten oder Feiertagszulagen kommen. Gut sind auch kurze Kündigungsfristen, z. B. zwei Wochen. Ebenfalls wichtig: abklären, was passiert, wenn sich Familie und Haushaltshilfe nicht verstehen und wie schnell man einen Ersatz bekommt.
Was darf die Betreuerin?
Die Kraft ist für Betreuung und Haushalt zuständig. Sie unterhält sich mit der hilfebedürftigen Person, ist für sie da, geht mit ihr spazieren und unterstützt im Haushalt. Außerdem hilft sie bei der Grundpflege – also beim Aufstehen, Anziehen, Waschen, Essen und Zubettgehen. Sprechen Sie am besten gemeinsam mit Anbieter oder Betreuungskraft ab, welche Aufgaben im Alltag anstehen.
Was dürfen Betreuerinnen nicht?
- Professionelle Pflege: Die osteuropäischen Betreuerinnen sind in der Regel keine ausgebildeten Pflegerinnen. Deshalb dürfen sie auch viele Tätigkeiten gar nicht übernehmen: zum Beispiel Medikamente geben, Wunden versorgen, Verbände oder Katheter wechseln. Das soll ein zertifizierter Pflegedienst erledigen.
- Zu viel Hausarbeit: Die Kraft ist in erster Linie für die Betreuung da. Einkaufen, Frühstück machen oder Wäsche waschen ist in Ordnung. Der Jahresputz, Gartenarbeit oder Schneeschippen zählen dagegen nicht zu ihrem Aufgabenbereich.
Welche Arbeitszeiten gelten für Betreuungskräfte?
Auch für Betreuungskräfte gilt deutsches Arbeitsrecht. Das heißt: Sie dürfen nicht mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten, sie brauchen Pausen und einen freien Tag pro Woche, sie haben Anspruch auf Urlaub. Nachtwachen sind nicht zulässig: Bei einem Notfall steht die Person natürlich auf – aber es darf nicht zur Regel werden. Kein Mensch kann nachts arbeiten und morgens Frühstück vorbereiten. Natürlich gibt es auch Grauzonen - wie einen gemeinsamen Filmabend.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Monatelang auf dem Sofa schlafen – das geht nicht. Eine Haushaltshilfe braucht unbedingt ein eigenes, beheizbares Zimmer, das sich auch abschließen lässt. Es bietet einen Rückzugsraum an einem Ort, der Arbeitsplatz und Zuhause zugleich ist. Sehr wichtig ist für die meisten Frauen auch WLAN (Kosten: ca. 20 Euro im Monat). Viele haben im Heimatland einen Partner und Kinder; übers Internet können sie mit ihnen regelmäßig in Kontakt bleiben.
Was, wenn eine Betreuerin nicht legal arbeitet?
Wer eine Betreuungskraft unangemeldet im Haus beschäftigt, läuft Gefahr, wegen Schwarzarbeit belangt zu werden. Wenn eine Betreuerin scheinselbstständig ist, drohen hohe Strafen: Fliegt das auf, müssen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, dazu kommt ein hohes Bußgeld.
Wie finde ich eine legale Vermittlungsagentur?
Eine gute Alternative sind laut Verbraucherzentrale FairCare (vij) und CariFair – zwei Organisationen, die zur Diakonie und zur Caritas gehören. Dabei treten die Familien als Arbeitgeber auf. Um Bürokratisches müssen sie sich aber nicht kümmern. FairCare und CariFair übernehmen die Anmeldung beim Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern sowie die Lohnabrechnung. Das Angebot gibt es überwiegend in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen.
Fachliche Beratung:
Sabine Wolter, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Dorothea Foks, Projekt-Koordinatorin FairCare (vij)