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Eine gewissenhafte Zahnpflege lohnt sich auf jeden Fall. Denn während die akute Behandlung von Zähnen in der zahnärztlichen Praxis – zum Beispiel bei Schmerzen, Entzündungen oder Karies – eine Kassenleistung ist, kann deren Reparatur oder Ersatz teuer werden. Die Pflege der Zähne schützt also nicht nur vor Karies, sondern schont auch die Geldbörse!

Aber welche Optionen gibt es, wenn ein Zahn tatsächlich kaputtgeht? Wie kann er repariert oder ersetzt werden? Und was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung? Inlay, Teilkrone, Brücke – hier erklären wir, was sich hinter den Begriffen verbirgt und für wen sich eine Zusatzversicherung lohnt. Damit das Lächeln weiterhin lückenlos bleibt.

Anatomie eines Zahns.

Anatomie eines Zahns.

Was beim Lächeln sichtbar und gemeinhin als Zahn bezeichnet wird, ist eigentlich nur die Zahnkrone. Sie reicht von der Kaufläche bis zum Zahnfleisch. Darunter, im Kieferknochen, befinden sich die Zahnwurzeln. Gründe, warum ein Zahn kaputtgeht, gibt es viele: Neben Karies können das zum Beispiel starkes Knirschen, ein Zahnunfall oder eine Entzündung wie Parodontitis oder eine Wurzelentzündung sein.

Welche Formen des Zahnersatzes gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Zahnersatz, die jeweils unterschiedliche Funktionen und Vorteile bieten, um den individuellen Bedürfnissen und gesundheitlichen Bedingungen der Patientinnen und Patienten gerecht zu werden. Die Wahl des Zahnersatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Zustands der verbliebenen Zähne, der Mundgesundheit, der Ästhetik und der finanziellen Möglichkeiten des Patienten oder der Patientin. Mancher Zahnersatz sitzt fest im Mund, während anderer herausnehmbar ist. Ein Überblick:

Festsitzendes Inlay

Karies entwickelt sich oft in den Bereichen, die für die Zahnbürste schlecht zu erreichen sind: in Zahnzwischenräumen oder in den Zahnfissuren – kleinen Vertiefungen der Kaufläche. Wurde die Karies entfernt, ist eine Füllung notwendig. Bei einem Inlay handelt es sich um eine filigrane Füllung, meistens aus Gold oder Keramik. Es ist stabil und langlebig und eine gute Alternative, wenn eine herkömmliche Füllung, die direkt im Mund aushärtet (Amalgam, Kunststoff), zu groß wäre.

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Vorteil des Inlays: Die passgenaue Anfertigung findet außerhalb des Mundes statt. Nach dem Einkleben passt es perfekt in die Zahnreihe, mit natürlichen Kontakten zu den Nachbarzähnen. In der ersten Sitzung wird der Zahn präpariert und abgeformt, in der zweiten die fertige Füllung eingeklebt. Die höheren Extrakosten für ein Inlay werden privat in Rechnung gestellt.

Festsitzende Teilkrone

Nicht mehr viel übrig von der Kaufläche? Eine Teilkrone ist wie eine Kuppel, die die beschliffenen Zahnhöcker darunter schützt und die gesamte Kaufläche ersetzt. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt nimmt Abdrücke, denn genauso wie beim Inlay wird die partielle Krone außerhalb des Mundes hergestellt.

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Wie das ganze Gebiss müssen auch teilüberkronte Zähne sehr gut gepflegt werden, vor allem in den Zwischenräumen. Sonst entwickelt sich schnell Karies. Teilkronen sind generell aber stabil und langlebig. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden sie bezuschusst.

Festsitzende Vollkrone

Ist nicht mehr viel von der Zahnsubstanz vorhanden, sollte der gesamte Zahn überkront werden. Dabei wird eine künstliche Zahnkrone auf dem übrig gebliebenen, beschliffenen Zahnstumpf befestigt. Gesetzliche Krankenkassen steuern einen bestimmten Betrag bei (Festzuschuss). Ein Eigenanteil bleibt aber. Mit lückenlosem Bonusheft erhöht sich der Anteil, der übernommen wird, von 60 Prozent auf bis zu 75 Prozent des festen Zuschusses.

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Eine silberfarbene Metallkrone für den Backenzahn ist die Regelversorgung – also eine Leistung, die von den gesetzlichen Kassen als Standard vorgesehen ist. Stabil, aber nicht sehr hübsch. Kronen, die beim Lächeln sichtbar sind, werden an der Außenfläche in Zahnfarbe beschichtet (verblendet). Auch wenn man sich für ein anderes Material (Keramik, Edelmetall) entscheidet, gibt es den Festzuschuss. Die preisliche Differenz muss selbst getragen werden.

Festsitzende Brücke

Geht ein Zahn verloren, bietet sich vor allem dann eine Brücke an, wenn die Zähne daneben bereits eine Krone oder große Füllungen haben. Denn stabile Nachbarzähne dienen der Brücke als Pfeiler. Dafür beschleift die Zahnärztin oder der Zahnarzt diese Zähne wie bei einer Vollkrone, sodass sich eine Brücke problemlos aufsetzen lässt. Bei der ersten Sitzung wird ein Abdruck gefertigt, um die Brücke herstellen zu können.

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Beim nächsten Termin wird die Brücke fest im Mund fixiert. Das Zwischenteil verläuft über der Lücke und sieht aus wie ein Zahn. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, zahlt die Kasse einen Zuschuss. Im sichtbaren Bereich werden die Brücken aus Metall – genau wie Kronen – zahnfarben beschichtet. Auch hier gilt: Alternative Werkstoffe wie Keramik oder Edelmetalle werden privat in Rechnung gestellt.

Festsitzendes Implantat

Einzelne Lücken kann auch ein Implantat schließen. Hierbei handelt es sich um eine künstliche Zahnwurzel, eingeschraubt in den Kieferknochen. Obenauf wird eine sogenannte Implantatkrone befestigt. Allerdings sind manchmal gleich mehrere chirurgische Eingriffe notwendig, um ein Implantat zu setzen. Die Behandlung dauert viele Monate, denn auch die Wundheilung braucht Zeit. Das Ergebnis ist ein künstlicher Zahn, der dem eigenen zum Verwechseln ähnlich ist. Die gesetzlichen Kassen geben den Betrag dazu, den sie in dieser Situation für eine Brücke zahlen würden.

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Das deckt nur einen kleinen Teil aller Kosten ab. Die Nachsorge ist ebenfalls nicht ohne: Künstliche Oberflächen haben keine natürliche Abwehr gegen Bakterien. Das heißt: Das Implantat muss – wie alle anderen Zähne auch – sehr gründlich gereinigt werden, regelmäßige Kontrollen in der Zahnarztpraxis sind Pflicht. Achtung bei Osteoporose: Bei bestimmten Medikamenten kommt ein Implantat eher nicht infrage. Zudem ist es bei einem Implantat besonders ratsam, nicht zu rauchen. Beide Faktoren beeinflussen die Wundheilung negativ.

Herausnehmbare Teilprothese

Mehrere Lücken können mit einer Teilprothese ersetzt werden. Damit sie stabil sitzt, enthält sie ein Gerüst aus Metall. Eine Teilprothese kann unterschiedlich an den Zähnen halten:

  • Über Klammern, die die eigenen Zähne „umarmen“. So eine Prothese mit gegossenen Klammern ist meist die günstigste Methode. Teilprothesen mit handgebogenen Klammern tragen Patientinnen und Patienten nur kurz, bis ein endgültiger Zahnersatz möglich ist.
  • Über Teleskop-Kronen, die je auf den eigenen Zahn und in die Prothese kommen. Wird die Prothese eingesetzt, gleitet die obere Krone auf die untere, da sie Gegenstücke zueinander sind. Wie zwei Plastikbecher, die umgekehrt aufeinandergestapelt sind, halten die Kronen die Prothese im Mund.
  • Über ein Geschiebe, das ähnlich wie ein Schlüssel in ein Schloss gleitet. Ein Teil wird an eigenen Zähnen befestigt, das Gegenstück an der Prothese. Ein Beispiel ist eine Druckknopf-Prothese.
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Herausnehmbare Vollprothese

Alle Zähne eines Kiefers ersetzt die Vollprothese, auch bekannt als die dritten Zähne. Die Prothese ist aus Kunststoff und saugt sich an der Schleimhaut des Kieferknochens an. Im Oberkiefer klappt das meist besser als im Unterkiefer. Genug Speichel und Kaumuskeln geben Halt. Doch am wichtigsten ist der Knochen.

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Fehlen die eigenen Zähne, baut sich der Kieferknochen ab. Der Druck der Prothese verstärkt das. Daher wird die Prothese nach Monaten lockerer und muss in der Zahnarztpraxis überprüft und bei Bedarf angepasst (unterfüttert) werden. Zusätzlich können vier Implantate eine Prothese über Druckknöpfe am Kiefer fixieren. Implantate unter Prothesen werden nicht von den Kassen gezahlt.

Wer zahlt für den Zahnersatz?

Für Zahnersatz gibt es feste Zuschüsse von den gesetzlichen Krankenkassen. Für bestimmte Situationen legen sie fest, was der wirtschaftlichste, sinnvollste Zahnersatz ist. Die Materialien, die von der Kasse vorgesehen sind, sind unbedenklich. Oft gibt es aber Alternativen, die den Zähnen mehr ähneln: Zum Beispiel weiße statt silberfarbene Kronen oder Brücken.

Wer sich für eine teurere Alternative entscheidet, bekommt den ursprünglich zustehenden Anteil trotzdem bezahlt: 60 Prozent der Kosten für den Standard. Bei lückenlosem Bonusheft können es bis zu 75 Prozent werden. Der übrige Anteil und eventuelle Mehrkosten müssen selber getragen werden. Hat jemand ein zu niedriges Einkommen für Zahnersatz, kann er oder sie einen Härtefall-Antrag bei der Kasse stellen. Sofern genehmigt, fällt dann der Eigenanteil für den Standard-Zahnersatz weg.

Lohnen sich Zahnzusatzversicherungen?

Zahnzusatzversicherungen starten bei 30 bis 40 Euro im Monat. Die Versicherung darf den Monatsbeitrag aber gemäß Alter und gestiegenen Ausgaben erhöhen. Bei guter Pflege und gesunden Zähnen wird Zahnersatz voraussichtlich nicht so häufig im Leben benötigt. Laut Verbraucherportal finanztip.de lohnt es sich für viele eher, eigenständig einen Betrag für solche Fälle zurückzulegen. Denn im Normalfall müssen gesetzlich Krankenversicherte einen Großteil der entstehenden Kosten selbst übernehmen.

Wer sich generell höherwertige Werkstoffe für seinen Mund wünscht – also Kronen, Brücken und Implantate aus Keramik oder Edelmetall-Legierungen –, könnte über eine Zusatzversicherung nachdenken. „Ein guter Tarif bedeutet, dass etwa 90 bis 100 Prozent der gesamten Privatrechnung übernommen werden“, sagt Silke Möhring, Versicherungs-Expertin der Verbraucherzentrale Hessen.

Achtung: Existiert bereits ein Behandlungsplan, wenn man noch schnell eine Zusatzversicherung abschließt, wird es kein Geld geben. Ausnahmen sind spezielle Tarife für therapiebedürftige Zähne. Diese sind teuer und decken meistens auch weniger Leistungen ab.


Quellen:

  • Hellwig E et al.: Einführung in die Zahnerhaltung. In: Lehrbuch: 01.01.2018, https://doi.org/...
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS V) – Kurzfassung. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: https://www.bzaek.de/... (Abgerufen am 10.08.2023)
  • Kern M. et. al., Curriculum Prothetik, Bd. 2, Quintessenz Verlag 2022, ISBN 978-3-86867-572-6

  • Gemeinsamer Bundesausschuss: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Festzuschuss-Richtlinie (FZ-RL): Anpassung der Beträge nach § 57 Absatz 1 und Absatz 2 in den Abstaffelungen nach § 55 Absatz 1 Satz 2, 3 und 5 sowie Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zum 1. Januar 2024. Online: https://www.kzbv.de/... (Abgerufen am 15.12.2023)